Regelungen zur Leistungserbringung

LüneStern GmbH – Bauunternehmung erbringt Leistungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß der Handwerksordnung (HwO, § 7 i. V. m. Anlage A), Gewerbeordnung (GewO, § 34c), VOB/B (§ 4, § 16), sowie den relevanten Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV, §§ 47, 48). Die Einhaltung von Zulassungspflichten und Qualifikationsanforderungen wird sichergestellt.

Fachliche Standards und Beauftragungen

Die Durchführung der Arbeiten erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen an Fachkunde, Zulassung und Eignung. Falls erforderlich, werden hierzu zugelassene Fachbetriebe eingebunden, um eine fachgerechte Umsetzung sicherzustellen. Grundlage hierfür sind die Regelungen aus § 7 HwO (Meisterpflicht), § 4 VOB/B (Pflichten des Auftragnehmers) und § 6d VOB/A (Eignung von Nachunternehmern).

Ausführungs- und Nachweispflichten

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Nachweispflichten gemäß § 16 VOB/B sowie die vertraglichen und haftungsrechtlichen Regelungen nach §§ 631 ff. BGB beachtet werden.

Sicherung der Rechtskonformität

Alle Arbeiten werden unter Einhaltung der gewerbe- und baurechtlichen Vorschriften durchgeführt. Bei der Auftragsdurchführung werden einschlägige Regelungen zur Fachkunde, Nachunternehmervergabe und Zulassungspflicht (§§ 47, 48 VgV) gewahrt, um die Qualität der Umsetzung sicherzustellen.

Die angebotenen Leistungen werden entweder direkt oder in Zusammenarbeit mit qualifizierten und zugelassenen Fachbetrieben erbracht, sofern für einzelne Gewerke eine gesetzliche Zulassungspflicht besteht (gemäß HwO, Anlage A).